Facharzt-Weiterbildung
In Brandenburg sind derzeit 306 Hausärztinnen und Hausärzte für die Weiterbildung im Gebiet Allgemeinmedizin befugt.
Auf der Internetseite der Landesärztekammer Brandenburg können Sie die Suche nach Befugten in verschiedenen Regionen und Orten durchführen.
Hier finden Sie auch die aktuelle Weiterbildungsordnung und das gültige Logbuch für Allgemeinmedizin
Für die Weiterbildung im Gebiet Allgemeinmedizin gelten in Brandenburg folgende Bedingungen:
Weiterbildungszeit: 60 Monate
bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon:
- 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin,
davon können bis zu 18 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung (auch 3 Monats Abschnitte)
auch im ambulanten Bereich angerechnet werden. Von diesen 18 Monaten können auch 3 Monate im Öffentlichen Gesundheitswesen angerechnet werden. - 6 Monate in Chirurgie (auch 3-Monats-Abschnitte) stationär oder ambulant möglich
- 18 Monate Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung
- 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Psychosomatische Grundversorgung
Denken Sie rechtzeitig daran, dass auch der 80-Std-Kurs Psychosomatische Grundversorgung Voraussetzung zur Facharztprüfung ist.
Dieser Kurs besteht aus 50 Stunden Seminarweiterbildung und 30 Stunden Balintgruppe.
Die jungen Allgemeinmediziner Deutschlands haben sich unter JADE vernetzt.
Die brandenburgischen jungen Hausärzte treffen sich regelmäßig. Informationen und Kontakt unter BranJa.
Die Weiterbildung im Gebiet Allgemeinmedizin wird gemäß § 75 a des SGB V gefördert.
Seit dem 1. Juli 2016 gelten folgende Beträge:
- ganztags – 4.800 Euro monatlich
- 30 h/Woche – 3.600 Euro monatlich
- halbtags – 2.400 Euro monatlich
Auf den Seiten der KVBB haben Sie Zugang zur Weiterbildungsbörse und zu den Downloads zur Förderung.